Aero Club Nürnberg e.V.

18 Mai, 2012

Der Weg zum ACN

Markus Stamm, Flugschüler

Üblicherweise empfiehlt es sich, zunächst nach einem geeigneten Verein zu suchen. Im Falle des ACN war dies nicht besonders schwer – der Nürnberger Flughafen liegt nur fünf Autominuten von meinem Arbeitsplatz entfernt, somit schien er die natürlich beste Wahl.

 

Die erste Kontaktaufnahme

Nachdem ich die Informationen über die Flugausbildung auf der ACN-Website gelesen und noch etwas weiter recherchiert hatte, vereinbarte ich einen Termin mit dem Ausbildungsleiter Manfred Thonius. Die erste Frage – wer mich kennt, kann sie sich denken – war bei unserem Gespräch, ob ich überhaupt in ein solches Flugzeug passe, und, wenn ja, ob mein Fluglehrer dann auch noch genug Platz haben würde. Beide Fragen wurden durch ein kurzes „Probesitzen“ positiv beantwortet. Nachdem die nötigen administrativen Vorarbeiten geleistet sein würden (Zuverlässigkeitsüberprüfung, flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis), könnte die Ausbildung beginnen.

 

Hinweise zur Zuverlässigkeitsüberprüfung

Wer Luftfahrzeuge führen und/oder eine entsprechende Ausbildung beginnen will, muss nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes auf seine persönliche Zuverlässigkeit geprüft werden. Diese Prüfung wird einmal vor Beginn der Ausbildung und dann alle fünf Jahre vorgenommen. Ihr erfolgreiches Bestehen ist auch Voraussetzung für die Erteilung eines Ausweises, der am Flughafen Nürnberg Zutritt zu den sicherheitserheblichen Bereichen und insbesondere zum Vorfeld gewährt.

Den Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung stellt man selbst, der ACN unterstützt dabei. Er bekommt auch die Ausfertigung der Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Nach derzeitiger Gebührentabelle kostet die Zuverlässigkeitsüberprüfung 12,50 Euro. Daneben wird ein gebührenpflichtiger Auszug aus dem Bundeszentralregister – Belegart O – benötigt. Diesen Auszug beantragt man bei seinem Wohnort-Meldeamt; er wird direkt an das Luftamt Nordbayern übermittelt oder (in diesem Fall wähle man Belegart P) vorher zur Einsichtnahme an das Amtsgericht des Wohnorts übermittelt, wo man ihn vor der Weiterleitung einsehen, aber nicht kopieren darf. Dieser Auszug aus dem Bundeszentralregister ist unbeschränkt – er enthält auch Eintragungen, die nicht in ein normales Führungszeugnis aufgenommen werden.

Sollte der Auszug Eintragungen enthalten, so kann die Zuverlässigkeitsüberprüfung fehlschlagen, jedoch wird man in einem solche Falle üblicherweise vorher gehört. Eintragungen, die Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit begründen können, sind insbesondere Betäubungsmitteldelikte, Straßenverkehrsdelikte (z.B. Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr) und Gewaltdelikte (z.B. Körperverletzung), aber auch andere Eintragungen sind relevant. Benötigt wird auch ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister, der schriftlich beantragt werden muss. Auch dieser soll tunlichst keine Eintragungen enthalten.

Wer bereits nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz im Wege der sog. Ü2- oder Ü3-Überprüfung (erweiterte Sicherheitsüberprüfung und Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen) sicherheitsüberprüft ist (beispielsweise, weil man zum Umgang mit Verschlusssachen der Einstufung VS-Geheim oder höher ermächtigt ist), durchläuft keine Zuverlässigkeitsüberprüfung, da die genannten Sicherheitsüberprüfungen höherwertig sind als die Zuverlässigkeitsüberprüfung. Er muss lediglich ein durch die für ihn zuständige Geheimschutzbetreuung (üblicherweise der Sicherheitsbevollmächtigte des Unternehmens, bei dem man arbeitet) eine Sicherheitserklärung erhalten, die – auch wenn eigentlich unbefristet gültig – unbedingt mit einem Beginn- und Enddatum für die Gültigkeit versehen ist. Diese Sicherheitserklärung wird über den ACN dem Luftamt Nordbayern und dem Flughafen Nürnberg vorgelegt. Kosten fallen dafür nicht an.

 

Hinweise zur flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung

Diese Untersuchung besteht beim ersten Mal grundsätzlich aus zwei Teilen – der augenärztlichen Untersuchung sowie der eigentlichen flugmedizinischen Untersuchung.

Die augenärztliche Untersuchung wird zweckmäßigerweise zuerst durchgeführt, da der Untersuchungsbericht der flugmedizinischen Untersuchungsstelle vorgelegt werden muss. Die augenärztliche Untersuchung kann jeder Augenarzt durchführen, die Formulare dazu hält das Luftfahrt-Bundesamt auf seiner Website bereit. Auf ihnen sind die Untersuchungen (Sehschärfe, Gesichtsfeld, Rot-Grün-Schwäche, räumliches Sehen u.v.m.) vermerkt, und der Arzt muss auch die Ergebnisse eintragen und sie testieren.

Die flugmedizinische Untersuchung besteht aus Herz-Kreislauf-Untersuchungen, Blut- und Urinprobe, beim ersten Mal Hörtest und weiteren möglicherweise erforderlichen Untersuchungen, falls besondere Risiken bestehen. So kann beispielsweise der Verdacht auf eine Herz-Kreislauf-Erkrankung eine Untersuchung bei einem Kardiologen erforderlich machen. Entsprechende Termine kann die flugmedizinische Untersuchungsstelle in aller Regel vermitteln.

Die Tauglichkeitsuntersuchung wird durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt sondern privat liquidiert. Für Mitglieder der privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung die Untersuchung ganz oder teilweise als Vorsorgeuntersuchung anerkennt. Hier empfiehlt es sich, vorher um eine Kostenübernahmezusage anzusuchen.

Das flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis ist dann, abhängig vom Alter und etwaigen Risikofaktoren, höchstens fünf Jahre gültig, die augenärztliche Untersuchung muss in der Regel nicht wiederholt werden. Es empfiehlt sich dennoch, insbesondere bei bestehender Fehlsichtigkeit und zum Risikoausschluss, regelmäßig den Augenarzt zur Kontrolle zumindest des Sehvermögens aufzusuchen.

 

Beschaffung des Ausbildungsmaterials

Lehrmaterial und Karten für die Ausbildung, sowie ein Sprechzeug (Headset), einen Navigationsrechner, ein Kniebrett und weitere Utensilien kann man bequem über den ACN beziehen.

Das Lehrmaterial steht als gebundene Buchserie (Schiffmann-Verlag) und als elektronische Version zur Verfügung. Obwohl ich Papier nicht sonderlich gern mag, habe ich in diesem Falle den Büchern den Vorzug gegeben, denn die Software enthält zwar nicht nur den Inhalt aller Bücher sowie eine Prüfungssimulation, aber sie ist nicht besonders bedienerfreundlich. Beispielsweise ist es nicht möglich, einzelne Teile des Lehrmaterials auszudrucken, eine Version für mobile Endgeräte wie das Apple iPad fehlt bislang, und die Lizensierung ist mit der verwendeten Produktaktivierung etwas gewöhnungsbedürftig.

 

Das erste Treffen mit dem Fluglehrer

Der Ausbildungsleiter teilt zu Beginn der Ausbildung dem Flugschüler einen Fluglehrer zu, der ihn durch die gesamte Ausbildung begleitet.

Ich habe einen Fluglehrer erhalten, der im Zivilberuf gewerblich fliegt. Das erste Treffen findet in sehr kurzer Folge, nachdem alle verwaltungstechnischen Vorarbeiten erledigt sind, statt, und in meinem Fall zeigte sich glücklicherweise, dass wir uns auf Anhieb hervorragend verstanden.

Das erste Treffen diente neben dem allgemeinen Kennenlernen und dem Überblick über den weiteren Gang der praktischen Ausbildung vor allem der Bodeneinweisung in das künftig zu nutzende Luftfahrzeug sowie der ausführlichen Übung eines Bodenchecks, verbunden mit zahlreichen praktischen Hinweisen. Das Wetter an dem betreffenden Tag verhinderte leider einen ersten Flug; dieser fand dann bei unserem zweiten Termin statt.

Den Zugang zur allgemeinen Luftfahrt, wie der Bereich des Flughafens genannt wird, der u.a. für Privatflugzeuge vorgesehen ist, erhält man in Nürnberg durch einen gesonderten Eingang neben dem Kontrollturm oder Tower (das ist das futuristisch anmutende turmähnliche Gebäude im Westen des Flughafens, auf dessen Dach sich das Bodenradar dreht). Der Zugang verfügt über eine Sicherheitskontrolle, genau wie bei den normalen Zugängen im Flughafen selbst, mit Röntgengerät und Torsondenkontrolle. Die 3-1-1-Regel für mitzuführende Flüssigkeiten gilt übrigens auch für den Zugang zur allgemeinen Luftfahrt, da auch er im Sicherheitsbereich auf der Luftseite des Flughafens endet.

 

Der erste Flug

Den ersten Flug, und überhaupt die Flüge in Begleitung eines Fluglehrers, kann man sich in etwa wie eine Fahrstunde vorstellen – auch bei einer Flugstunde sitzt der Flugschüler auf dem „Sitz des Piloten“ vorne links, der Fluglehrer sitzt bei unseren Flugzeugen rechts daneben.

Mein Fluglehrer verfolgte das Ziel der schrittweisen Aufgabenübertragung; so übernahm er am Anfang etwa den Funkverkehr, der während der Ausbildung in deutscher Sprache durchgeführt wird, wohingegen er beim Abarbeiten der Checklisten und bei der sonstigen Bedienung des Flugzeugs dann eingriff, wenn sich Bedienungsfehler zeigten.

Da die Ausbildung an einem Verkehrsflughafen stattfindet, lernt man ganz selbstverständlich die Verfahren, die an einem solchen Flughafen zu beachten sind – sei es bei der Bereitstellung des Flugzeugs, beim Tanken (das hier sehr bequem mittels Tankwagen erfolgt – ein Anruf genügt, man muss nicht zu einer Zapfsäule rollen), bei den Bewegungen auf dem Vorfeld, auf den Rollwegen und schließlich auf der Piste selbst.

Die stärkste Erinnerung an diesen ersten Flug ist mit dem ersten Abheben verbunden. Es ist ein ganz unbeschreibliches Gefühl, auf der Piste zu beschleunigen und auf den Hinweis des Fluglehrers hin – „jetzt ziehen wir das Steuer leicht – und sieh an, sie fliegt“ erstaunt festzustellen, dass er recht hat.

Der erste Flug führte etwas nach außerhalb der Nürnberger Kontrollzone und zurück, eine Landung auf einem anderen Platz fand hierbei noch nicht statt.

Markus Stamm, Flugschüler

Flugschule - Ausbildung

Ihr Weg zu uns