LAPL(A) - Aero Club Nürnberg

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DIE AUSBILDUNG ALS PILOT FÜR LEICHTFLUGZEUGE

LAPL(A) LIGHT AIRCRAFT PILOT LICENCE


Die Lizenz für Leichtflugzeuge LAPL(A), Light Aircraft Pilot Licence berechtigt sie zum Fliegen von einmotorigen, kolbengetriebenen Flugzeugen bis zwei Tonnen Abfluggewicht. Es dürfen maximal drei Passagiere befördert werden und die Lizenz ist in Europa gültig.

Mit der LAPL-Ausbildung erlangt der Pilot zwar die günstigstigtste Pilotenlizenz für Flugzeuge; allerdings sind die Möglichkeiten, die Berechtigung später zu erweitern, sehr begrenzt. Auch kann man in seinem außereuropäischen Urlaub, beispielsweise in den USA, kein Flugzeug chartern.
Eine spätere Umschreibung der Lizenz auf PPL ist jedoch möglich; jedoch mit relativ hohem Aufwand verbunden (u.a. 15 Flugstunden). Also sollte man ernsthaft abwägen, ob man nicht gleich den etwas teureren PPL erwirbt.

Im Gegensatz zum Inhaber eines PPL kann der LAPL-Pilot keine Instrumentenflugberechtigung und keine Berechtigung zum Führen von mehrmotorigen Flugzeugen erwerben. Auch kann er keine Lizenz zum beruflichen Fliegen erhalten. Mittels Differenzschulung kann die Klassenberechtigung jedoch auf einmotorige komplexe Flugzeuge (mit Verstellpropeller  und Einziehfahrwerk) und auf einmotorige kolbengetriebene Flugzeuge mit Turbolader und/oder Druckkabine erweitert werden. Auch kann eine Nachtflugberechtigung erworben werden.
LAPL-Inhaber erhalten die Klassenberechtigung Single Engine Piston, SEP (Land), welche grundsätzlich immer gültig bleibt. Die Rechte als Pilot dürfen jedoch nur ausgeübt werden, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Stunden als verantwortlicher Pilot geflogen wurden und ein Übungsflug mit einem Fluglehrer stattgefunden hat.
Darüber hinaus dürfen Piloten nur dann am Sprechfunkverkehr teilnehmen, wenn für die verwendete Sprache ein Sprachenvermerk in ihrer Lizenz eingetragen ist. Das gilt über Englisch hinaus für jede Sprache, also auch für die deutsche Sprache. Diesen Vermerk erhält man über eine Selbsterklärung (deutsche Muttersprachler für Deutsch) und eine Sprachprüfung (für Englisch).


VORAUSSETZUNGEN

- Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
- Medizinisches Tauglichkeitszeugnis für LAPL (reduzierter Umfang gegenüber Klasse 2)
- Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Sprechfunkzeugnis (BZF II oder BZF I)


THEORETISCHE AUSBILDUNG

85 Stunden Theorie in den Fächern

- Navigation
- Meteorologie
- Luftrecht
- Aerodynamik
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
- Sprechfunk

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

Von insgesamt 30 Flugstunden müssen geflogen werden:

- 15 Stunden mit Fluglehrer
- mindestens 6 Std. überwachter Soloflug
- davon 3 Stunden Allein-Überlandflug (mind. 150 km, eine Landung auf einem zweiten Platz)

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