FI(A) - Aero Club Nürnberg

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DIE AUSBILDUNG ZUM FLUGLEHRER

FI(A) Fluglehrerausbildung / CRI(A) Lehrberechtigungen


Sie möchten Fluglehrer werden und dabei Ihre Fähigkeiten auf ein höheres Niveau heben? Dann ist unsere Fluglehrerausbildung genau das Richtige für Sie!

Wir bilden sowohl Fluglehrer (FI, Flight Instructor) als auch Lehrberechtigte für Klassenberechtigungen (CRI, Class Rating Instructor) aus.
Gerade, was die anspruchsvolle Ausbildung zum Fluglehrer betrifft, ist die Erfahrung und die Qualität des Fluglehrer-Lehrers extrem wichtig. Denn nur was er selbst als Lehrer kann, kann er auch weitergeben. Unser Fluglehrer-Ausbilder hat sehr viel Erfahrung darin, aus ambitionierten Piloten pädagogisch wie fachlich hoch kompetente Fluglehrer zu machen. Er hat einen langjährigen Hintergrund in der Airline-Fliegerei und ist weit über die Grenzen Deuschlands hinaus als kompetenter Fachautor in diversen Flugmagazinen bekannt.
Der fertig ausgebildete Fluglehrer darf innerhalb der PPL- oder LAPL-Schulung das Fliegen auf einmotorigen Flugzeugen nach Sicht bei Tag und bei Nacht trainieren. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie daran Interesse haben. Wir machen Ihnen ein individuelles Angebot.




VORAUSSETZUNGEN

- Mindestalter: 18 Jahre
- Gültiger JAR-FCL CPL(A) oder gültiger JAR-FCL PPL(A) und mindestens 200 Flugstunden auf Flugzeugen, davon mindestens 150 Stunden als verantwortlicher Pilot
- Mindestens 30 Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, von denen mindestens 5 Flugstunden innerhalb der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung erfolgt sein müssen
- Mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, von denen höchstens 5 Stunden als Instrumentenbodenzeit (FNPT II) durchgeführt werden dürfen (erfüllt durch IR-Berechtigung oder bescheinigtes Modul A der IR-Ausbildung)
- Mindestens 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer einschließlich eines Fluges über mindestens 540 km (300 NM), bei dem Landungen auf mindestens 2 vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchzuführen sind
- Nachweis von CPL(A) Wissen (Besitz einer CPL(A)/ ATPL(A) Lizenz oder bestandene CPL(A)/ ATPL(A) Theorieprüfung)
- Innerhalb von 6 Monaten vor Beginn ist eine Auswahlprüfung mit einem anerkannten Ausbildungsberechtigten (FI-I, Flight Instructor Instructor), abzulegen


THEORETISCHE AUSBILDUNG

125 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

- Lernvorgang
- Unterrichtsvorgang
- Ausbildungsgrundsätze
- Angewandte Lehrmethoden in Theorie und Praxis
- Beurteilung und Prüfung von Flugschülern
- Entwicklung eines Ausbildungsprogramms
- Menschliches Leistungsvermögen in Bezug auf die Flugausbildung
- Gefahren bei der Simulation von Ausfällen und Störungen der Flugzeugsysteme während des Fluges
- Nachtflugausbildung
- Verwaltungsangelegenheiten bei der Ausbildung

Die Kenntnisse der PPL(A)- und CPL-Theorie werden vorausgesetzt und sind nicht Bestandteil des Lehrgangs.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

- 30 Flugstunden auf 1-motorigen Flugzeugen
- davon 25 mit Lehrberechtigtem
- 5 Flugstunden davon können im Simulator FNPT II absolviert werden
- 5 Flugstunden im Teamflug mit einem anderen Bewerber

Der Bewerber führt das Flugzeug vom rechten Sitz aus, der FI simuliert hierbei das Flugschülerverhalten.

Hat ein Fluglehrer seine Berechtigung erworben, so trägt seine Lizenz während der ersten 100 Ausbildungsstunden den Titel FI(RP). Die Abkürzung steht für Restricted Privileges. Eine Einschränkung ist etwa, dass der FI(RP) keine Flugschüler für das Freifliegen, also den ersten Soloflug, freigeben darf.
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