Fliegen lernen beim ACN - Aero Club Nürnberg

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Wer in seiner Freizeit ein vollwertiges Motorflugzeug fliegen möchte, oder sich einer beruflichen Karriere im Cockpit noch nicht ganz sicher ist, der kommt an einer Ausbildung zum Privatpiloten nicht vorbei. Der PPL(A) war und ist für viele Verkehrs- und Berufspiloten der Einstieg in die Luftfahrt.

Der bisherige JAR-FCL PPL(A) und jetzige EASA PART-FCL PPL(A) legt die Grundlagen, auf die man aufbauen kann. Kontrollierter Sichtflug, Nachtflug, Instrumentenflug, Berufspilot (CPL), Airlinepilot (ATPL) usw.

Oberstes Ziel der Ausbildung zum Privatpiloten ist die sichere und professionelle Führung eines Luftfahrzeuges auf dem Niveau des Sichtfluges (VFR). Dies wird durch amtliche Prüfung und den Lizenzerhalt bestätigt.

Die Ausbildung auf einem viersitzigen Kleinflugzeug mit Funksprechzeugnis in deutscher Sprache (BZFII) berechtigt schließlich zur Führung von einmotorigen, Kolben getriebenen, Land gestützten Flächenflugzeugen bis 2.000 Kg Abfluggewicht, im nicht gewerblichen Betrieb, nach Sichtflugregeln. Von einer halben Stunde vor Sonnenaufgang bis einer halben Stunde nach Sonnenuntergang kann im Gebiet der BRD, zwischen der Erdoberfläche und 10.000ft MSL (ca. 3.000m über NN) in allen Lufträumen geflogen werden. Die Anzahl der Passagiere ist vom Flugzeug abhängig.
Flügschüler nach seinem ersten Soloflug am Nürnberger Flughafen
Erwirbt der Pilot ein Flugfunkzeugnis in englischer Sprache (BZFI, AZF), so darf er auch im Luftraum über 10.000ft MSL und weltweit mit in Deutschland zugelassenen Flugzeugen fliegen. Für nicht hier zugelassene Flugzeuge, kann die Lizenz vor Ort validiert werden.

Mit einer mindestens fünf stündigen Zusatzausbildung im Nachtflug kann ganztägig geflogen werden.

Für die Führung von Flugzeugen mit Spornrad, Einziehfahrwerk oder Verstellpropeller bedarf es einer einfachen Unterschiedsschulung. Eine Kunstflugausbildung kann 50 Flugstunden nach Lizenzerhalt begonnen werden und ist mit mindestens 5 Flugstunden und einer praktischen Prüfung zu bewältigen.

Die Lizenz berechtigt nicht zum Führen von Ultraleichtluftsportgeräten, Segelflugzeugen oder Helikoptern. Jedoch erleichtert es den Erwerb entsprechender Lizenzen ggf. erheblich.
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